Aufgabe

Immer wieder leiden Kinder an lebensverkürzenden Erkrankungen. Durch eine solche Diagnose gerät alles aus den Fugen: der Lebensalltag, die Lebensperspektiven, der Lebenssinn und auch immer wieder der Glaube.

Der Weg, der mit einer solchen Diagnose beginnt, ist schwierig, und es ist hilfreich, wenn er nicht allein gegangen werden muss. Hier gilt durchaus das Sprichwort: Geteiltes Leid ist halbes Leid.

Familien mit lebensverkürzend erkrankten Kindern oder Familien in denen Kinder Sterben, Tod und Trauer erleben, zu unterstützen, ist die Aufgabe der Kinderhospizarbeit.
Seit 1998, also schon fast von Anfang der Kinderhospizarbeit in Deutschland an, gibt es den häuslichen Kinderhospizdienst im Landkreis Esslingen.
Die Arbeit wurde − und wird − vom Malteser Hilfsdienst und der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Kirchheim unter Teck getragen, die damit ihre christliche Verantwortung wahrnehmen, Menschen in schwierigen Lebenssituationen beizustehen. Unterstützt wird die Arbeit durch Spenden von Einzelpersonen, Firmen, Vereinen oder Organisationen.

Um die Kinderhospizarbeit langfristig und nachhaltig zu sichern, wird die „Stiftung Kinderhospizdienst“ gegründet.

Die Kinderhospizarbeit kann momentan nur durch Spenden und wohlwollende Träger finanziert werden. Das wird wohl im wesentlichen in Zukunft auch so bleiben.
Um die Arbeit des häuslichen Kinderhospizdienstes langfristig finanziell abzusichern können wir den ersten Schritt gehen: die Gründung einer Treuhandstiftung.

Unsere „Stiftung Kinderhospizdienst“ soll mit immer mehr Kapital ausgestattet werden, dass sie dann aus ihren Zinserträgen die Arbeit des häuslichen Kinderhospizdienstes im Landkreis Esslingen sichern kann. Damit können Zuwendungen langfristig die Arbeit sichern, damit können größere Zustiftungen auch steuermindernd wirksam gemacht werden, damit können die bisherigen Träger entlastet werden und andere Aufgaben übernehmen, ...

Aus der Stiftungssatzung:
... Zweck der Stiftung ist vorrangig die Finanzierung des häuslichen Kinderhospizdienstes im Landkreis Esslingen. In begründeten Fällen kann auch Kinderhospizarbeit außerhalb des Landkreises unterstützt werden. Der Geist der geförderten Kinderhospizarbeit sollte dem christlich-ethischen Geist der Stifter entsprechen ...